Man verstaut die Gartengeräte, Dünger und leere Töpfe darin, nutzt es als Unterstand beim sommerlichen Regenschauer, für die Kaffeepause während der Gartenarbeit, als wetterunabhängiges Outdoor-Zimmer für die Feier am Wochenende, das Hobby oder gar als Büro. Das Gartenhaus hat heute mehr denn je vielfältige Funktionen.
Goethe und Schiller liebten ihr Gartenhaus und verfassten hierin zahlreiche Werke, Einstein soll sich auf einem abgelegenen Grundstück mit Holzhäuschen auch so manche Inspiration geholt haben. Spätestens ab dem 19. Jahrhundert gehörte es für das Bürgertum mit seinen schicken Häusern dazu, sich ein Gartenhaus in das grüne Reich zu stellen. Dieses diente aber mehr dem Repräsentieren, denn der Unterbringung von Gartenutensilien, und war meist massiv gebaut.
Das Gartenhaus: Material und Größe
Seit Jahrzehnten sind Gartenhäuser vornehmlich aus Holz. Dickes oder dünnes, hartes oder weiches Holz, Mini oder Maxi sind Variablen, die den Preis bestimmen. Während Bauhäuser gerne wenige Standardprodukte anbieten, setzen Spezialisten für Gartenhäuser wie die Firma Pineca auf eine große Auswahl für jeden Geschmack.
So ab etwa 5 – 6 m² kann man sich bereits einen kleinen Tisch hineinstellen und im kleinen Kreis bei einem Plausch den Sommer genießen, selbst, wenn das Wetter sich nicht von seiner besten Seite zeigt. Ab etwa 8 – 10 m² ist ein Gartenhaus durchaus gut zu möblieren und bietet auch für einen größeren Tisch ausreichend Platz. Ab 15 m² sind die Platzverhältnisse entsprechend größer. Der Fachmann empfiehlt übrigens: Je größer das Gartenhaus ist, desto höher sollte die Wandstärke sein. Diese ist mitverantwortlich für die Stabilität.
Ob groß oder klein: Den Sommer holt man sich mit doppelflügeligen Türen ins Haus. Nicht nur die angesagten She-Sheds haben diese schöne wie praktische Form der Türen. Zum einen lässt man so jede Menge Licht und Wärme ins Haus, durch die große Öffnung verschwimmen die Grenzen zwischen dem Drinnen und Draußen und: Möbel können so viel besser ins Innere getragen werden. She-Sheds sind übrigens einer der Trends in Sachen Gartenhaus und weniger die Bauweise – bis auf die Türen –, eher die Einrichtung als Lesezimmer, Lounge, Atelier oder Arbeitszimmer für die Dame des Hauses bringen dieser Form des Gartenhauses seinen englischen Namen ein; She-Shed, der Rückzugsort im Garten für die Frau des Hauses.
Wird das Outdoor-Zimmer eher zu wohnlichen Zwecken genutzt, dann sollten sich die Gartengerätschaften idealerweise einen anderen Lagerplatz suchen. Optional kann man hier aber auch ein Regal mit Töpfen und Co hinter einem Vorhang verstecken. Tipp: Schicke Duschvorhänge sind schmutzunempfindlich und können mit einem gespannten Drahtseil den Lagerbereich abtrennen.
Da die Mehrheit der Hausbesitzer heute kaum noch einen großen Garten besitzt, zumindest in der Stadt oder in Neubausiedlungen, und Schrebergärten meist auch kleineren Parzellen bestehen, ist man hier platzmäßig etwas begrenzt. Doch ein kleines Gartenhaus, wie das erwähnte mit 5 oder 6 m², und vielleicht ein Gartengeräteschrank – das geht auch im Reihen- oder Doppelhausgarten. Ein zu großes Gartenhaus für den kleinen Garten zu wählen ist dagegen keine gute Wahl. Es nimmt einfach zu viel Platz für Blumen- oder Gemüsebeete, Rasen oder Sitzplatz weg.
Ergänzung und für kleine Gärten: Der Geräteschuppen
Für allzu kleine Gärten oder als Ergänzung zum schick eingerichteten Gartenhaus gibt es Gartengeräteschuppen oder –Schränke. Die zweckmäßigen, aber platzsparenden Garten- oder Geräteschränke sind gerne aus Kunststoff oder verzinkten, meist lackierten Blechen. Die größeren beherbergen gerne auch die Fahrräder der Familie. Das ist besonders praktisch, wenn man lediglich eine Carport oder eine Standardgarage hat.
Das Gartenhaus und die Vorschriften
Bevor man ein Gartenhaus kaufen geht, da sollte man sich schlau machen, ob es eine Genehmigung benötigt und was vielleicht auch noch der Bebauungsplan vorgibt, etwa in Sachen Grenzabstand. Denn hier gibt es vielerorts genaue Vorschriften und Anforderungen, die länderspezifisch sind und von der Gemeinde vorgegeben werden. So geben Bundesländer und Gemeinden vor, wie groß ein Außengebäude – eben wie das Gartenhaus – maximal ohne Baugenehmigung sein darf. Hier gibt es unterschiedliche Vorgaben, entweder in maximaler Kubikmeterzahl oder in Quadratmetern. Bei letzterem ist oft die Größe von 10 m² die magische Grenze. Darüber ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine Baugenehmigung nötig.
Daher sollte man tunlichst vorher bei der Gemeinde nachfragen, ehe der beleidigte Nachbar oder ein Mitarbeiter des Bauamts einem einen Strich durch die Rechnung macht. Schnell muss dann der Traum von Gartenhaus wieder zurückgebaut werden.
Tipp: In den jeweiligen Paragraphen ist meist von „Innenbereich“ und „Außenbereich“ die Rede. Mit Außenbereich bezeichnet man Grundstücke, die außerhalb eines Bebauungsplans liegen. Entsprechend ist der Innenbereich jener, dessen Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplans liegen.
Im Beispiel Baden-Württemberg gilt, dass im Innenbereich Gartenhäuser mit maximal 40 m³ Raumvolumen und im Außenbereich mit nur noch 20 m³ als sogenannte „verfahrensfreie Vorhaben“ genehmigungsfrei sind. Im Falle des letzteren Beispiels wäre ein zwei Meter hohes und drei auf drei Meter messendes Gartenhaus gerade noch so genehmigungsfrei. Fast immer dabei steht zudem: „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten“.
Tipp in Sachen Schrebergarten: Das Bundeskleingartengesetz erlaubt für die Parzellen maximal 24 m² überbauten Raum. Hier ist ein überdachter Sitzplatz vor dem Haus mit einzukalkulieren.